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Glycerin

E 422
Glycerin

BIO
Dieser Zusatzstoff ist gemäß der EG-Öko-Verordnung für die Herstellung von Bio-Lebensmitteln erlaubt.

Glycerin ist ein Feuchthaltemittel.

Erläuterung

Als Grundbaustein aller Fette kommt Glycerin in allen lebenden Zellen vor. Der chemisch zu den Alkoholen gehörende Stoff schmeckt leicht süß. Wegen seiner wasserbindenden Eigenschaften wird Glycerin eingesetzt, um das Austrocknen von Lebensmitteln zu verhindern.

Herstellung

Glycerin wird chemisch aus Propylen synthetisiert. Auch die Gewinnung aus pflanzlichen Fetten ist möglich, wobei meist Kokosöl verwendet wird.

Einsatz

Glycerin ist ohne Höchstmengenbeschränkung (quantum satis) für Lebensmittel allgemein zugelassen. Davon ausgenommen sind nur unbehandelte Lebensmittel und eine Reihe von Produkten, die nach dem Willen des Gesetzgebers nicht durch Zusatzstoffe verändert werden dürfen. Unter anderem wird Glycerin verwendet für:
  • Fleischerzeugnisse
  • Kaugummi
  • Überzüge
  • Kakao- und Schokoladenerzeugnisse
Glycerin ist darüber hinaus als Trägerlösemittel für andere Zusatzstoffe und Aromen zugelassen.

qs = quantum satis (wörtlich etwa: ausreichende Menge). Eine Höchstmenge ist nicht vorgeschrieben. Es darf jedoch nur soviel eingesetzt werden, wie für die gewünschte Wirkung unbedingt notwendig ist.

Sicherheit
  • ADI WertADI Wert: nicht festgelegt
  • Glycerin gilt als unbedenklich.

Quelle: http://www.zusatzstoffe-online.de/zusatzstoffe/159.e422_glycerin.html